Als Korrektor und Lektor werde ich regelmässig mit Fragen zur deutschen Sprache konfrontiert. Dabei hat sich über die Jahre gezeigt, dass gewisse eher einfache sprachliche Probleme regelmässig auftreten. Unten stehend finden Sie Tipps und Regeln – fünf an der Zahl –, die Ihnen immer wieder mal von Hilfe sein dürften.
1. Duden-Website – da werden Sie geholfen
«Rythmus» oder «Rhythmus» – welche Schreibweise ist korrekt? Heisst es «betreffend dem Vertragsabschluss» oder «betreffend den Vertragsabschluss»? Wenn Sie nur einen Tipp mitnehmen, dann bitte den folgenden: Bei Unsicherheiten im Hinblick auf die Rechtschreibung, bei Fall-Fragen bei Präpositionen, bei der Suche nach Synonymen und für vieles mehr sollten Sie unbedingt der Website www.duden.de einen Besuch abstatten. Einfacher gehts nicht.
2. Korrekte Anführungszeichen
Verwenden Sie korrekte Anführungszeichen. Die erste Variante, welche auch in den führenden Schweizer Medien vorherrschend ist, sind Guillemets – auch «französische Anführungszeichen» genannt. Sie erlauben dreistufiges Anführen in der Form «… ‹… ‚…‘ …› …». Beispiel: «Lies mal, was hier steht: ‹Der ehemalige Profiboxer ‚Iron‘ Mike Tyson ist der jüngste Schwergewichtsweltmeister der Geschichte.› Hast du das gewusst?» Auch zulässig sind die einfachen «Gänsefüsschen»: „…“ (in Form einer «96»). Hier ist jedoch nur eine zweistufige Gliederung zulässig: „… ‚…‘ …“.
3. Komma bei Datumsangaben
Wird nach dem Wochentag das Datum genannt, dann muss in den meisten Fällen ein Komma gesetzt werden. Oft fehlt dieses aber – ein klassischer Fehler. Hier gilt es zwei Fälle zu unterscheiden.
Ein Beispiel für den ersten Fall: Am Sonntag, den 1. Januar gehe ich nach Hause. Der Tag steht im Dativ, das Datum im Akkusativ. Ein schliessendes Komma wird nach dem Datum nicht gesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Reihung; diese Variante ist nicht falsch gemäss amtlicher Regelung, sollte aber laut Heuer nicht verwendet werden.
Viel besser ist es, wenn Wochentag und Datum den gleichen Kasus (Fall) haben; das Datum ist dann eine lockere Apposition zum Tag. Die folgenden Varianten mit Uhrzeitangaben sind alle korrekt (gemäss Heuer).
Sonntag, 1. Januar, 13 Uhr beginnt die Vorführung.
Am Sonntag, 1. Januar, 13 Uhr beginnt die Vorführung.
Sonntag, [den] 1. Januar, um 13 Uhr beginnt die Vorführung.
Am Sonntag, [dem] 1. Januar, um 13 Uhr beginnt die Vorführung.
Wenn Sie nur etwas mitnehmen, dann Folgendes: Schauen Sie, dass Wochentag und Datumsangabe im gleichen Fall stehen und dass nach der Datumsangabe ein schliessendes Komma steht. So liegen Sie immer richtig.
4. Das oftmals falsch verwendete Et-Zeichen
Hier eine einfache, kurze Regel: Das Et-Zeichen («&») darf im Deutschen nur in Firmennamen verwendet werden; alle anderen Verwendungsweisen sind nicht zulässig. Aus praktischen Gründen wird bei Titelbezeichnungen ein Auge zugedrückt, damit der «Leiter Marketing & Kommunikation» seine Visitenkarten nicht neu drucken lassen muss. Ausdrücke wie «Spiel & Spass» sowie «Forschung & Entwicklung» sind also eigentlich falsch.
5. Briefe schreiben, leicht gemacht – die wichtigsten Regeln
Immer wieder ein Thema: die Grundregeln beim Schreiben von Briefen. In der Schweiz ist es üblich, nach der Anrede (beispielsweise Sehr geehrte Frau Meier) kein Komma zu setzen und den ersten Satz entsprechend mit Grossschreibung zu beginnen. Bei der Schlussformel ist es zeitgemässer, auf die Präposition «mit» zu verzichten (beispielsweise Freundliche Grüsse statt Mit freundlichen Grüssen).
Unsicherheit tritt oft bei der Höflichkeitsanrede auf. Es gilt: Die Höflichkeitsanrede Sie wird stets grossgeschrieben, ebenso das dazugehörige Possessivpronomen Ihr: «Ich haben Ihren Brief erhalten. Ich werde Sie so bald wie möglich über den aktuellen Zustand Ihrer Anlage informieren.»
Die Anredepronomen du und ihr werden kleingeschrieben; das Gleiche gilt für die entsprechenden Possessivpronomen (dein, euer). Eine Ausnahme: In Briefen und in briefähnlicher Korrespondenz (zum Beispiel E-Mails und SMS) können du und ihr sowie deren Possessivpronomen auch grossgeschrieben werden; dies in Anlehnung an eine frühere Regelung. Beispiel: «Ich habe deinen/euren (oder: Deinen/Euren) Brief, den du/ihr (oder: Du/Ihr) letzte Woche aufgegeben hast/habt, erhalten.» Ist nun aber die Gross- oder die Kleinschreibung zu bevorzugen? Duden empfiehlt die Grossschreibung, Heuer tendiert eher zur Kleinschreibung, die amtliche Regelung gibt keine Empfehlung ab. Mit der Kleinschreibung ist man also immer auf der sicheren Seite.
Referenzen:
https://www.duden.de/sites/default/files/downloads/amtliche_Regelungen.pdf
Heuer, Walter/Flückiger, Max/ Gallmann, Peter: Richtiges Deutsch. Vollständige Grammatik und Rechtschreiblehre. 30., überarbeitete Auflage, Zürich, 2013.